Mietrecht | Urteile

Bestätigung BGH – Rechtsprechung zum Baulärm

Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grds. keinen gem. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB hinnehmen muss.

BGH, Urteil vom 24.11.2021 – VIII ZR 258/19

Zum zur fristlosen Kündigung berechtigenden Zahlungsverzug

Die Erheblichkeit des zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs berechtigenden Mietrückstands ist gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) 2. Alt., § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB allein nach der Gesamthöhe der beiden rückständigen Teilbeträge zu bestimmen.

BGH, Urteil vom 08.12.2021 – VIII ZR 32/20

Einvernehmliche Mieterhöhung

  1. Bei einer einvernehmlichen Mieterhöhung nach § 557 Abs. 1 BGB im Verlaufe des Mietverhältnisses greifen weder die Regelung der „Mietpreisbremse“ noch die Einschränkungen der Regelungen in § 558 BGB (Kappungsgrenze, ortsübliche Miete).
  2. Das gilt auch für die Zustimmung des Mieters zu einem (möglicherweise unwirksamen) Mieterhöhungsverlangen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

LG Berlin, Urteil vom 21. September 2021 – 65 S 67/21

Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung

  1. Dass Mieter in einer Stadt mit einem angespannten Wohnungsmarkt mehrere Wohnungen mieten, ohne sie selbst zu bewohnen, ist mit Blick auf den Umstand, dass der Gesetzgeber in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Vermieters, Art. 14 GG, unter dem Gesichtspunkt seiner Sozialbindung im Interesse der Mieter erheblich eingreift, kein Interesse, das mit der geltenden, Veränderungen unterliegenden Rechts- und Sozialordnung im Einklang steht.
  2. Mietet ein Mieter eine Wohnung von vornherein mit der Absicht, sie niemals selbst zu bewohnen, sondern einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, rechtfertigt das eine vermieterseitige Kündigung.

LG Berlin, Beschluss vom 24. Februar 2022 – 65 S 202/21

Unberechtigte Untervermietung

Nicht jedes mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang stehende wirtschaftliche Interesse des Mieters ist geeignet, ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 553 Abs. 1 BGB an der teilweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache zu begründen.

LG Berlin, Urteil vom 17. März 2022 – 67 S 286/21

weitere Rechtsprechung Mietrecht

„1.       Enthält ein Mietvertrag mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, zu einem Austausch einzelner Mieter keine Regelung, ist im Wege einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung der auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärungen (Paragrafen 133,157 BGB) zu ermitteln, ob nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien den Mietern ein Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zu einem künftigen Mieterwechsel zustehen sollte.

  1. Allein aus dem Vorliegen eines Mietvertrages mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, kann nicht auf einen derartigen übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien geschlossen werden. Vielmehr bedarf es hierfür konkrete Anhaltspunkte.“

BGH, Urteil vom 27. April 2022 -VIII ZR 304/21